AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jeder Anmeldung zur Anwendung. Gültigkeit ab Mai 2018

 

Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte an die: 

Fabia´s Fahrschuel Tel: 078 311 20 30 oder per Email: info@fabias-fahrschuel.ch

 

1. Allgemeine Bedingungen

Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch oder online) in Kraft und endet automatisch nach dem bestehen der praktischen Führerprüfung. Die Fabia`s Fahrschuel verpflichtet sich, den Fahrschülern unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr entspricht.

 

 

1.2 Gewährleistung

Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmäßigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss den neusten methodischdidaktischen Kenntnissen durchführen.

Der Abschluss des Ausbildungsvertrages stellt jedoch keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.

 

 

1.3 Ziel

Ziel ist die Erlangung des Führerausweises für die Kategorien B beschränkt gemäss den Schweizerischen Prüfungsanforderungen für die praktische Führerprüfung der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (ASA).

 

 

1.4 Fahrzeug

Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. Ausnahmen sind nur nach besonderer Absprache möglich. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Panne, etc.). Der Tarif pro Lektion verändert sich deswegen nicht.

      

 

1.5 Lektionsdauer

Eine Fahrlektion für die Kategorien, B dauert 50 Minuten. Eine Doppellektion dauert 100 Minuten. Terminvereinbarungen und administrative Arbeiten mit der Fahrlehrerin gehören in die Fahrlektion.

 

 

1.6 Unterrichtstarif

Die Tarife werden auf der Homepage veröffentlicht. Verbindliche vereinbart werden die Tarife im Einzelfall zu Beginn der Fahrausbildung.

 

 

1.7 Absenzen / Fahrunfähigkeit 

Vereinbarte Fahrlektionen müssen 48 Stunden im Voraus abgemeldet werden. Bei nicht fristgerechter Abmeldung (auch bei Unfall, Krankheit usw.) oder Abbruch (Fahrunfähigkeit) der Lektion wird der volle Lektionspreis verrechnet.

Am Sonntag werden keine Nachrichten auf Whats App gelesen und beantwortet, somit ist der Sonntag aus den 48h ausgenommen.

 

 

1.8 Versicherung

Fahrschüler/Innen sind während dem praktischen Unterricht sowie der offiziellen Führerprüfung durch die Fabia`s Fahrschuel über die Mobiliar Versicherung (Vollkasko- und Unfalldeckung) versichert. An die Kosten der Versicherung bezahlt der Fahrschüler einen einmaligen Betrag von CHF 120.00.

 

 

1.9 Einschränkung - Ausschluss des Versicherungsschutzes

Die Versicherung gilt nur für Fahrten, bei welchen die Fahrlehrerin Bachmann Fabia dabei ist. Die Versicherung behält sich in den folgenden Fällen jede Gewährleistung vor:

·         Fahren unter Alkohol

·         Drogen, Medikamenten Missbrauch

·         Übermüdung

 

 

2.0 Bussen 

Bussen, die eindeutig durch  das verschulden des Fahrschülers verursacht werden, gehen vollumfänglich zu lasten des Fahrschülers. 

 

 

2.1 Zahlungsbedingungen

Fahrlektionen müssen sofort beglichen werden (Barzahlung). Besteht ein Abonnement, werden die entsprechenden Lektionen abgebucht. Bei Nichterscheinen werden die Lektionen in Rechnung gestellt. Bricht ein Fahrschüler die Ausbildung ab oder wechselt in eine andere Fahrschule, werden ihm die restlichen Fahrstunden aus einem Abo gutgeschrieben, aber nicht zurückerstattet. Das Guthaben ist 2 Jahre Gültig.

 

 

2.2 Abonnement

Jegliche Abonnemente sind im Voraus zu bezahlen. Alle Fahrlektionen werden bis zum Zahlungseingang als Einzellektion verrechnet.

 

 

2.3 Gutschein 

Alle Gutscheine sind ein Jahr nach Ausstellungsdatum gültig.

Andere Gutscheine wie z.B. Kursreduktion oder Gratisfahrstunden, können nur einmal pro Person geltend gemacht werden (keine Barauszahlung).

 

 

2.4 Zahlungsverzug

Offene Beträge sind vor der Führerprüfung zu begleichen. Sollten die offenen Beträge nicht bis zur Führerprüfung beglichen worden sein, wird die Prüfung verschoben (Kostenpflichtig: 2 Fahrstunden und Prüfungsgebühren des Strassenverkehrsamtes).

Bei Mahnungen entstehen Kosten von CHF 150.00

 

 

2.5 Richtigkeit der Angaben

Alle Angaben auf unserer Homepage wurden sorgfältig geprüft. Fabia's Fahrschuel bemüht sich, dieses Informationsangebot stetig zu erweitern und zu aktualisieren. Eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität kann jedoch nicht übernommen werden und jegliche Haftung wird ausgeschlossen.

 

 

2.6 Links und Inhalte

Für den Einfluss auf Inhalt und Gestaltung der gelinkten Seiten wird keine Haftung übernommen.

 

 

2.7 Datenschutz

Fotos, die während der Fahrausbildung gemacht werden, dürfen für eigene Werbezwecke verwendet, veröffentlicht und weitergegeben werden. Fabia`s Fahrschuel ist berechtigt Personaldaten aufzubewahren, zu verwenden und an Dritte, die für die Datenverarbeitung beauftragt wurden und an strikte Vertraulichkeit gebunden sind, weiterzugeben, sowie die Daten zur Entwicklung von neuen Produkten und Dienstleistungen zu verwenden.

 

 

2.8 Gerichtstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit Fabia`s Fahrschuel ist das Schweizer Recht nach OR, anwendbar. Gerichtstand ist der Sitz der Fahrschule. Gültig ab 01.05.2018